Nichtdeutsche Personen sind in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) überrepräsentiert. Bedeutet das, dass nichtdeutsche Personen eine höhere Chance haben, kriminell zu werden, wegen ihrer Herkunft?
Hier spielen viele Faktoren mit rein.
Die Menschen, die hier asylsuchend sind, haben meistens eine gefährliche, traumatisierende Flucht hinter sich. Müssen dann hier um ihr Bleiberecht kämpfen und ggf. ihre Fluchtgeschichte vor einem Gericht vortragen. Sie bekommen wenig bis kein Geld, werden in Sammelunterkünfte gesteckt, dürfen oftmals nicht arbeiten und bekommen so nicht mal die Möglichkeit, sich zu integrieren.
Menschen, die sozial isoliert leben, werden öfter straffällig. Dazu kommt noch das Racial Profiling der Polizei. Die PKS zeigt nicht verurteilte Straftäter, sondern solche, die beschuldigt wurden. Die Polizei nutzt Racial Profiling ganz bewusst und kontrolliert z. B. öfter Menschen, die migrantisch gelesen werden, als Menschen, die nicht migrantisch gelesen werden.
Wir sollten also nicht fragen: „Wie schieben wir diese Menschen am besten wieder ab?“ Sondern: „Wie schaffen wir es, ihnen eine Chance auf Integration zu geben?“ Wer Kriminalität reduzieren möchte, sollte sich fragen, welche Maßnahmen tatsächlich wirken. Wenn Isolation, Perspektivlosigkeit und fehlende Integration Kriminalität begünstigen, dann sind Investitionen in Sprachkurse, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten nicht nur humanitär, sondern auch Kriminalprävention.
Momentan sind wir da auf jeden Fall auf dem falschen Kurs. Es werden Sprachkurse gestrichen, viele Personen bekommen kein echtes Geld, sondern nur Bezahlt-Karten, aber auch keine Arbeitsgenehmigung.
Sollte man kriminelle Asylsuchende abschieben?
Sieht man es aus einer rein egoistischen Sicht, scheint es logisch. Menschen, die straffällig werden, bringen dem deutschen Staat nichts und müssen deswegen wieder zurückgesendet werden. Wenn man jedoch Opferschutz nicht als Aufgabe des Staates, sondern aller Menschen definiert, macht diese Argumentation keinen Sinn.
Straffällige Personen in Kriegs- und/oder Krisengebiete abzuschieben, ist häufig rechtlich und praktisch schwierig. Zudem führt eine Abschiebung nicht zwangsläufig dazu, dass die betroffene Person dort strafrechtlich verfolgt wird oder keine weiteren Straftaten begeht. Sie verlagert das Problem lediglich in einen anderen Staat, der sich ggf. nicht darum kümmert und so eventuell mehr Opfer fordert.
Quellen: